Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsparteien

 

1.1 Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und PayPerWork Büroservice, Sudetenstraße 7, 26127 Oldenburg, als Auftragnehmer.

 

1.2 Sofern sich eine der beiden Parteien bei der Durchführung dieses Vertrages eines Dritten bedient, so wird dieser nicht Vertragspartner. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

 

1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

 

2. Geltungsbereich

 

2.1 Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten hiermit für alle jetzigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2.2 Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat.

 

2.3 Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingung Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers, unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen, werden hiermit ausdrücklich widersprochen

 

3. Vertragsabschluss

 

3.1 Angebote des Auftragnehmers in jeglicher Form sind unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.

 

3.2 Der Vertragsabschluss erfolgt nur in schriftlicher oder elektronischer Form durch Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder Angebotsannahmedurch den Auftraggeber. Die Auftragsbestätigung oder Angebotsannahme gilt generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account desjeweiligen Vertragspartners befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an.

 

4. Auftragsbestätigung

 

4.1 Soweit nicht anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für die Art und Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Mengenangaben (z.B. in Bezug auf die Seitenzahlen) in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang der in der Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

 

4.2 Sollte sich der Umfang erhöhen, wird der Mehraufwand zum vereinbarten Preis dazugerechnet. Sollten bei Tonaufnahmen des Auftraggebers, die Qualitätschlechter sein als vom Auftraggeber vorausgesagt, hat der Auftragnehmer dasRecht, einen Erhöhungszuschlag von 30 % zu erheben.

 

5. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

 

5.1 Die Leistungen des AN erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

 

5.2 Der Auftragnehmer wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen, nach besten Wissen und Gewissen und dem Stand der Technikerbringen.

 

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden.


Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentlicher Bestandteil des geschlossenen Vertrages.

 

6.2 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

 

6.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellter Unterlagen oder Gegenstände, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

6.4 Der Auftraggeber gewährt, bei erfolgreichem Abschluss des Auftrages, bestätigt durch die geleistete Zahlung des entsprechenden Honorars, dem Auftragnehmer, den Namen und den Sitz des Auftraggebers als Referenz auf seiner Webseite anzugeben.

 

6.5 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag selbst.

 

6.6 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vereinbarter Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Mehraufwand oder Verzögerungen) vom Auftraggeber selbst zu tragen.

 

7. Termine und Fristen

 

7.1 In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich als verbindlich anerkannt worden sind. Anderenfalls sind Termine oder Fristen unverbindlich.

 

7.2 Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

 

7.3 Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzuges je vollendeten Tag 0,5 % des Wertes der Leistung, mit der sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, höchstens jedoch den Auftragswert, als pauschalen Schadenersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadenersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt der Auftragnehmer für den Fall des Verzuges nicht.

 

8. Vergütung und Fälligkeit

 

8.1 Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart.

 

8.2 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte des Auftragnehmers abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden aufgezeichnet werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis berechnet.

 

8.3 Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nichtvertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.

 

8.4 Die Rechnungssumme ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit Mahngebühren in Höhe von 2,50 € für Privatpersonen sowie 3,50 € für Firmenkunden pro Mahnung und 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB bei Privatpersonen sowie 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §247 BGB bei Unternehmen zu verzinsen. Ein weiterer Schadenersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. Darüber hinausgehende Rechts- und Inkassogebühren übernimmt der Auftraggeber.

 

9. Leistungsmängel und Gewährleistung

 

Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder erbrachter Arbeitsleistung schriftlich bei dem Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung darf keine Veränderung vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.

 

10. Haftungsausschluss

 

10.1 Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Verzögerungen, durch Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt. Auch nicht für Textinhalte jeglicher Art.

 

10.2 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

 

10.3 Als Schadenersatz wird maximal der Auftragswert pauschal festgesetzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.

 

11. Datenschutz

 

11.1 Die Parteien sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

 

11.2 Bei allen Aufträgen werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Schweigepflicht eingehalten. Die Sicherheit der Informationstechnik wird nach den Empfehlungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) organisiert.

 

11.3 Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nichtgewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhangverbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

 

12. Anwendbares Recht

 

Jeder zwischen den oben genannten Parteien geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg.

 

13. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend

eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.